(berlin) Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat kürzlich mehr als 30 Banken wegen deren Geschäftsgebahren in Bezug auf das Pfändungsschutzkonto abgemahnt. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist das P-Konto eine reine Zusatzfunktion und kein vom Girokonto abgespaltenes und gesondert zu behandelndes Kontomodell. Auf die Zusatzfunktion besteht laut der VZBV ein rechtlicher Anspruch seitens der Kunden. Demnach müsste allen berechtigten Anstragstellern ein pfändungsfreies Konto ohne Zusatzgebühren eingeräumt werden.
Das auf P-Kontos keine Extragebühren erhoben werden dürfen sahen bisher auch die zuständigen Gerichte so. In über 6 Verhandlungen wurde gerichtlich festgestellt das keine zusätzlichen Kosten für die Nutzer eines Pfändunggschutzkontos anfallen dürfen. Allerdings sind die bisherigen Urteile noch nicht rechtskräftig und es darf mit Einsprüchen und Berufungen seitens der Banken gerechnet werden.
Liste der z.T. wegen Leistungseinschränkung, Sondergebühren, Monatspauschalen, Einzelpostenpreisen und ähnlichem abgemahnte Bankinstitute:
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